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   BVerwG, 20.07.2007 - 1 B 289.06   

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https://dejure.org/2007,15914
BVerwG, 20.07.2007 - 1 B 289.06 (https://dejure.org/2007,15914)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.2007 - 1 B 289.06 (https://dejure.org/2007,15914)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 2007 - 1 B 289.06 (https://dejure.org/2007,15914)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung oder der letzten gerichtlichen Entscheidung maßgebend für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger und türkischer Staatsangehöriger mit einem assoziationsrechtlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2007 - 1 B 289.06
    Sie beziehen sich dazu auf die Rechtsprechung zur Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 30.02 BVerwGE 121, 297) und türkischer Staatsangehöriger mit einem assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 (Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 315).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2007 - 1 B 289.06
    Ob einer Rechtssache diese Bedeutung zukommt, muss wenigstens durch die Bezeichnung der bestimmten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde erheblich sein wird, dargelegt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328, stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2007 - 1 B 289.06
    Sie stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewichtung familiärer Belange und gegenläufiger öffentlicher Interessen bei einer Ausweisung (Kammerbeschluss vom 23. Januar 2006 2 BvR 1935/05 InfAuslR 2006, 320 ).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2007 - 1 B 289.06
    Es bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, dass auch nicht abgeurteilte Straftaten der Verhältnismäßigkeitsprüfung einer Ausweisung zugrunde gelegt werden können; erforderlich ist nur, dass sich der Rechtsverstoß aus den getroffenen Feststellungen ergibt (vgl. Urteil vom 17. Juni 1998 BVerwG 1 C 27.96 BVerwGE 107, 58 zu § 46 Nr. 2 AuslG).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2007 - 1 B 289.06
    Sie beziehen sich dazu auf die Rechtsprechung zur Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 30.02 BVerwGE 121, 297) und türkischer Staatsangehöriger mit einem assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 (Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 315).
  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus BVerwG, 20.07.2007 - 1 B 289.06
    Sie beziehen sich dazu auf die Rechtsprechung zur Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 30.02 BVerwGE 121, 297) und türkischer Staatsangehöriger mit einem assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 (Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 315).
  • OVG Sachsen, 05.03.2008 - 3 BS 278/07

    Einstweiliger Rechtsschutz; Ausweisung; Regelausweisung; Ermessensausweisung

    Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch das Alter des Kleinkindes, das eine Trennung ggf. nicht als bloß vorübergehend verstehen kann, und der Umstand, dass nach den strafrichterlichen Feststellungen die letzte Tat am 27.12.2004 begangen wurde, so dass sich zwar nicht die Schwangerschaft, so doch möglicherweise die Geburt der Tochter als Zäsur in der Lebensführung darstellt, die ggf. zusammen mit dem vom Antragsteller als Ersttäter verbüßten Strafvollzug erwarten lässt, dass er künftig straffrei leben wird (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006, NJW 2006, 3486; BVerwG, Beschl. v. 20.7.2007 - 1 B 289/06 - abgedruckt in JURIS).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15

    "faktischer Inländer"; staatenloser Palästinenser aus dem Libanon; Recht auf

    Eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts führt nicht zu einem Strafklageverbrauch; die Unschuldsvermutung steht wegen des ordnungsrechtlichen Charakters der streitgegenständlichen Entscheidungen nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 - 1 C 27.96 - juris Rn. 30; Beschluss vom 20. Juli 2007 - 1 B 289.06 - juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 4. August 2008 - 1 B 2.08 - juris Rn. 5 f.).
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